Letztmalige Verlängerung der UKW-Konzessionen um zwei Jahre - DAB
25. Oktober 2023

Letztmalige Verlängerung der UKW-Konzessionen um zwei Jahre

Bern, 25.10.2023 – Radioprogramme können noch bis Ende 2026 über UKW verbreitet werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. Oktober 2023 beschlossen, die 2024 auslaufenden UKW-Funkkonzessionen um zwei Jahre zu verlängern. Damit erhält die Radiobranche die gewünschte Flexibilität, um den Migrationsprozess vom analogen zum digitalen Radio erfolgreich abzuschliessen.

Mit einer Anpassung der Verordnung über die Nutzung des Funkfrequenzspektrums (VNF) ermöglicht der Bundesrat, dass die bestehenden UKW-Funkkonzessionen über ihr bisheriges Ablaufdatum hinaus bis Ende 2026 gültig bleiben. Die Radioveranstalter können die analoge Radioverbreitung auch früher einstellen; bereits seit 2020 besteht keine Verpflichtung mehr, die Programme via UKW zu verbreiten. Ursprünglich beabsichtigte die Radiobranche, UKW bis spätestens Ende 2024 abzuschalten. Diese letztmalige Verlängerung gibt ihr die Möglichkeit, mit individuellen Lösungen den Migrationsprozess von UKW zu Digitalradio spätestens Ende 2026 erfolgreich abzuschliessen.

Umstieg auf Digitalradio auf Kurs

Die Radionutzung findet bereits heute überwiegend digital (DAB+ und Internet) statt. Im Frühjahr 2023 betrug der Anteil der digitalen Radionutzung 81 Prozent; die UKW-Nutzung hat sich auf 19 Prozent reduziert. Zuhause und bei der Arbeit erfolgt mehr als 80 Prozent der Nutzung über digitale Kanäle, im Auto beträgt der Anteil zwei Drittel. Nur noch 8 Prozent des Publikums hört Radio ausschliesslich über UKW. Auch die EU-Regelung zum DAB+-Standard bei Neuwagen trägt dazu bei, dass die digitale Radionutzung in den nächsten Jahren weiter zunehmen wird.

 

Verordnung über die Nutzung des Funkfrequenzspektrums – Aenderung